„Die Gesamtkosten setzten sich aus verschiedenen Kostenblöcken zusammen. Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten, Anlagekosten, Stückkosten und Kosten der Fondsgesellschaften. In der Versicherungswelt wird von Alpha-, Beta-, Gamma- und Kappa-Kosten gesprochen.“
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„Unter Abschluss- und Vertriebskosten werden die Provisionen erfasst, die die Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsvertreter auszahlt. Die Berechnung der Provision wird prozentual von der Beitragssumme vorgenommen. Der Versicherer darf heutzutage 2,5% der Beitragssumme bilanziell auf die Verträge anrechnen. Alles darüber hinaus, in der Regel max. 4% (2,5+1,5), muss aus dem Gewinn finanziert werden. Diese Einschränkung gilt erst seit 2015. Davor waren vertraglichen Provisionen deutlich höher. Die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten werden in den ersten 5 bis 7 Jahren mit den Einzahlungen verrechnet. Das Verfahren nennt sich Zillmerung. Das ist auch der Grund, warum Lebensversicherungen und Rentenversicherung in den ersten zehn bis fünfzehn Vertragsjahren ein Minus ausweisen. Minus bedeutet, dass der Vertrag weniger Guthaben ausweist, als Einzahlungen eingegangen sind.
Deshalb sollten bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen immer Tarife gewählt werden, die auf Abschluss- und Vertriebskosten verzichten. Solche Tarife werden als Wettbewerbstarife, Nettotarife oder Mitarbeitertarife bezeichnet. Wir verwenden den Ausdruck Mitarbeitertarife, weil der Privatkunde die Möglichkeit bekommt, den Vertrag zu den gleichen Konditionen wie die Mitarbeiter des Versicherers abzuschließen. Im Gegenzug kostet die Vertragseinrichtung eine Pflege- und Einrichtungsgebühr. Von normalen Maklern oder Vertretern werden solche Tarife nicht angeboten.“
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Der vollständige Artikel hier: https://kvoptimal.de/blog/lebensversicherung/die-kosten-in-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen